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Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1983 - 4 StR 615/83   

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https://dejure.org/1983,2605
BGH, 04.10.1983 - 4 StR 615/83 (https://dejure.org/1983,2605)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1983 - 4 StR 615/83 (https://dejure.org/1983,2605)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1983 - 4 StR 615/83 (https://dejure.org/1983,2605)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht bei drohender Verurteilung wegen einer fortgesetzten Tat - Möglichkeit der höheren Bestrafung bei einer fortgesetzten Tat als bei einer von Einzeltaten zu bildenden Gesamtfreiheitsstrafe - Beurteilung eines minder schweren Falls der unerlaubten Einfuhr von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 213
  • StV 1984, 26
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.1983 - 5 StR 283/83

    Einfluss des unterschiedlichen Harzgehalts von Haschisch auf dessen Qualität und

    Auszug aus BGH, 04.10.1983 - 4 StR 615/83
    Der Bundesgerichtshof hat nicht einmal eine Menge von 120 Gramm und von 'guter Qualität' als 'nicht geringe Menge' anerkannt (Beschluß vom 26. August 1983 - 3 StR 294/83; ähnlich Beschluß vom 17. Mai 1983 - 5 StR 283/83).
  • BGH, 09.10.1973 - 4 StR 478/73

    Befangenheit eines Vorsitzenden Strafrichters wegen Bestellung eines Anwalts zum

    Auszug aus BGH, 04.10.1983 - 4 StR 615/83
    Jedenfalls läßt sich ein solches Ergebnis nicht mit Sicherheit ausschließen (so auch der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 9. Oktober 1973 - 4 StR 478/73).
  • BGH, 26.08.1983 - 3 StR 294/83

    Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" durch Einführung von

    Auszug aus BGH, 04.10.1983 - 4 StR 615/83
    Der Bundesgerichtshof hat nicht einmal eine Menge von 120 Gramm und von 'guter Qualität' als 'nicht geringe Menge' anerkannt (Beschluß vom 26. August 1983 - 3 StR 294/83; ähnlich Beschluß vom 17. Mai 1983 - 5 StR 283/83).
  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87

    Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Eine solche Darstellung wäre hier indessen erforderlich gewesen, um ausschließen zu können, daß das Landgericht die Bedeutung der Einlassung verkannt oder sie unzutreffend gewürdigt hat (vgl. NStZ 1984, 213; StV 1981, 509; BGH GA 1965, 208; BGH, Beschluß vom 27. September 1983 - 4 StR 550/83; Beschluß vom 13. August 1986 - 4 StR 404/86; Beschluß vom 22. April 1986 - 4 StR 162/86).
  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

    Deshalb bedurfte es der Darlegung der Umstände, die für die Beweiseignung und -bedeutung im Zeitpunkt der Hauptverhandlung wichtig waren, hier also der inhaltlichen Wiedergabe der im Ermittlungsverfahren erfolgten Vernehmungen der Zeugin einschließlich der behaupteten "Lichtbildvorlage" (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213; BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 4).
  • BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02

    Urteilsbegründung bei Aussage gegen Aussage in Bußgeldsachen

    In dem Fehlen bzw. der nicht hinreichenden Mitteilung dieser Angaben liegt daher grundsätzlich ein sachlich-rechtlicher Mangel, sofern die Beweislage nicht einfach ist (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213; BGH bei Kusch NStZ 1997, 72; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323).
  • BGH, 20.05.1988 - 3 StR 108/88

    Fortgesetzte Hinterziehung von Umsatzsteuer und Lohnsteuer - Fortgesetzte

    Dies erfordert eine in sich geschlossene Darstellung der Tat, die nicht durch in den Urteilsgründen verstreute tatsächliche Feststellungen ersetzt werden kann (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213 Kr. 30; KK-Hürxthal 2. Aufl. § 267 StPO Rdn. 8).
  • OLG Hamm, 28.04.2003 - 2 Ss 126/03

    Verfahrensrüge; Begründung, Auskunftsverweigerungsrecht; Belehrung;

    Dabei müssen Schriftstücke und Aktenbestandteile im Einzelnen bezeichnet und wörtlich oder wenigstens inhaltlich wiedergegeben werden (BGH NStZ 1984, 213; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 344 Rn. 22).
  • BGH, 31.03.1993 - 2 StR 577/92

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Falls ein Tatgericht abweichend von der Anklage, die mehrere selbständige Taten annimmt, eine fortgesetzte Tat seiner Entscheidung zugrundelegen will, ist es gehalten, einen entsprechenden Hinweis zu erteilen (vgl. BGH StV 1984, 26; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. Rdn. 15 zu § 265).
  • BGH, 31.01.1991 - 1 StR 652/90

    Anforderungen von Tatsachen, die den Mangel wiedergeben - Stichprobenartiges

    Demgemäß sind auch Tonbandaufnahmen, um deren Auswertung es sich handelt, im einzelnen zu bezeichnen und muß Näheres über ihren Inhalt mitgeteilt werden (BGH, Urt. vom 6. Oktober 1983 - 4 StR 443/83 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213).
  • BayObLG, 08.12.1994 - 5St RR 96/94
    vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGHSt 3, 213, 214 und 29, 203; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213 und 1985, 208; BGH StV 1984, 454/455; BGH bei Miebach NStZ 1990, 230; BGH MDR 1994, 602 ).
  • BayObLG, 14.09.1993 - 4St RR 153/93
    Schriftstücke, auf die die Verfahrensrüge gestützt wird, müssen im einzelnen bezeichnet und wörtlich oder wenigstens in ihrem wesentlichen Inhalt wiedergegeben werden (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213 ; Hanack § 344 Rn. 77; Pikart aaO.).
  • BGH, 18.12.1985 - 3 StR 495/85

    Ablehnung von Hilfsbeweisanträgen - Einengung des Sinngehalts von

    Ob die weiter erhobene Aufklärungsrüge zulässig ist, kann offen bleiben (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213).
  • OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 49/96

    Vorliegen eines Verstoßes gegen die Besetzung des Gerichtes bei Aufteilung der

  • BayObLG, 08.08.1995 - 4St RR 157/95

    Strafprozeßrecht: Körperliche Untersuchung und Verbot der mittelbaren

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Rechtsprechung
   BGH, 07.10.1983 - 1 StR 648/83   

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https://dejure.org/1983,882
BGH, 07.10.1983 - 1 StR 648/83 (https://dejure.org/1983,882)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1983 - 1 StR 648/83 (https://dejure.org/1983,882)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1983 - 1 StR 648/83 (https://dejure.org/1983,882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Haschisch - Nicht geringe Menge - Beträchtliche Quantität - Schlechte Qualität - Beurteilung der Strafbarkeit wegen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach Wirkstoffgehalt - Darlegungspflicht des Gerichts bezüglich der Berechnung und der Bewertung des ...

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Betäubungsmittelstrafrecht: Nicht geringe Menge Haschisch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 26
  • StV 1984, 32
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.03.1983 - 5 StR 45/83

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung zum Mindestwirkstoffgehalt

    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 1 StR 648/83
    Daß es bei der "nicht geringen Menge" des § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG wesentlich auf den Wirkstoffgehalt ankommt, ist anerkannt (vgl. BGH MDR 1983, 596; BGH, Urteil vom 15. März 1983 - 5 StR 45/83).
  • BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82

    Minder schwerer Fall der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 1 StR 648/83
    Das entspricht den Werten, die dem Urteil des Senats vom 1. März 1983 - 1 StR 812/82 - zugrundeliegen; dort wird von 16, 2 mg THC pro Konsumeinheit ausgegangen.
  • BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83

    Voraussetzungen des Vorliegens des Merkmals der "nicht geringen Menge" bei

    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 1 StR 648/83
    Daß es bei der "nicht geringen Menge" des § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG wesentlich auf den Wirkstoffgehalt ankommt, ist anerkannt (vgl. BGH MDR 1983, 596; BGH, Urteil vom 15. März 1983 - 5 StR 45/83).
  • BGH, 05.01.1984 - 1 StR 837/83

    Verletzung des Grundsatzes der Ganzheitsbetrachtung bei der Strafzumessung

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß bei der Prüfung dieses Merkmals dem Anteil reinen Wirkstoffs maßgebende Bedeutung zukommt (BGH MDR 1983, 596; BGH, Urt. vom 15.03.1983 - 5 StR 45/83; Beschl. vom 17.05.1983 - 5 StR 283/83; Beschl. vom 07.10.1983 - 1 StR 648/83).

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß zur Erzielung eines Rauschzustands etwa 15 mg THC erforderlich sind (Schulz/Wasilewski in Kriminalistik 1979, 11, 15), hat der 1. Strafsenat 9, 048 Gramm THC als nicht geringe Menge angesehen(Urt. vom 01.03.1983 - 1 StR 812/82 - NStZ 1983, 370) und 6, 44 Gramm THC als Grenzfall gewertet(Beschl. vom 07.10.1983 - 1 StR 648/83); der 3. Strafsenat hat weder 120 Gramm Haschisch "guter Qualität"(Beschl. vom 26.08.1983 3 StR 294/83) noch 50 Gramm Haschisch "bester Qualität", letzteres mit einem Wirkstoffgehalt von ca. 15 % THC(Beschl. vom 28.10.1983 - 3 StR 418/83), zur Erfüllung des Regelbeispiels ausreichen lassen.

  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 213/84

    Beurteilung von 874 Gramm Haschisch als "nicht geringe Menge", wenn

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß zur Erzielung eines Rauschzustands etwa 15 Milligramm Tetrahydrocannabinol (THC) erforderlich sind (Schulz/ Wasilewski in Kriminalistik 1979, 11, 15), hat der 1. Strafsenat 9, 048 Gramm THC als nicht geringe Menge angesehen (Urt. vom 1.3.1983 - 1 StR 812/82 - NStZ 1983, 370) und 6, 44 Gramm THC als Grenzfall gewertet (Beschl. vom 7.10.1983 - 1 StR 648/83).
  • BGH, 13.07.1984 - 2 StR 199/84

    Tatprovokation unter Ausnutzung einer plötzlich auftretenden Notlage;

    Das Landgericht hätte den Wirkstoffgehalt des Haschischs feststellen oder - falls dies nicht mehr möglich war - unter Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" wenigstens angeben müssen, von welchen Mindestmenge reinen Tetrahydrocannabinols es ausgegangen ist (vergleiche BGH, Beschluß vom 5. Juni 1984 - 1 StR 292/84 - BGH, Beschluß vom 25. Mai 1984 - 2 StR 254/84 - BGH, Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 802/83 - und BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 648/83 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 25.05.1984 - 2 StR 254/84

    Anforderungen an richterliche Feststellungen zum Schuldumfang bei unerlaubtem

    Tatsächlich befindet sich jedoch auch Marihuana und Haschisch von wesentlich geringerer Qualität, z.B. mit einem THC-Gehalt von 0, 1 % oder 0, 14 % im Handel (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Januar 1984 - 1 StR 837/83 und Beschluß vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 648/83).
  • BGH, 13.01.1984 - 2 StR 789/83

    Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Strafzumessung

    FÜr die Auslegung des gleichlautenden Strafzumessungsmerkmals des § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG gilt nichts anderes (vgl. auch BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 648/83).
  • BGH, 26.09.1986 - 3 StR 430/86

    Anforderungen an eine gerichtlichen Annahme von einem Mindest-THC-Gehalt von

    Der Wert von 0, 14 % THC, der in der Entscheidung BGH StV 1984, 26 genannt wurde, ist als Ausnahmeerscheinung zu betrachten (vgl. auch die Analyseergebnisse bei Wachenfelt, Archiv für Kriminologie 174, 167, 172 und im Jahresbericht 1984 des LKA Baden-Württemberg zur Rauschgiftkriminalität S. 108), zumal weder die Analysemethode (vgl. Megges, Rübsamen, Steinke, Wasilewski MDR 1986, 457) noch der Zeitraum der Lagerung für jene Probe (vgl. Körner a.a.O. § 30 Rdn. 49) bekannt sind.
  • OLG Köln, 17.12.1985 - Ss 628/85

    Ermittlungsbehörden; Strafmilderung; Aufklärungsbeitrag; Mittäterschaft;

    Danach gilt eine Menge von 6, 44 g THC als "Grenzfall" (BGH StV 1984, 26 ), Mengen von über 7, 5 g sind nicht mehr "gering" (vgl. BGH NStZ 1985, 273 ; BGHSt 33, 8 = MDR 1984, 954 ; BGH NStZ 1983, 370 ; 84, 460).
  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 591/84

    Maßgeblichkeit des Anteils des reinen Wirkstoffes des Rauschmittels bei der

    Da sich jedoch auch Rauschgift von wesentlich geringerer Qualität, z.B. mit einem THC-Gehalt von 0, 14 Promille (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 648/83 = Strafverteidiger 1984, 26), im Handel befindet, stellt 1 kg Haschisch möglicherweise keine 'nicht geringe Menge' dar (BGH, Beschluß vom 5. Juni 1984 - 1 StR 292/84).
  • BGH, 27.07.1984 - 2 StR 421/84

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Einfuhr einer nicht geringen Menge von

    Da sich auch Haschisch mit einem THC-Gehalt von weniger als 0, 5 % im Handel befindet (vgl. BGH Beschluß vom 5. Januar 1984 - 1 StR 837/83 - undBeschluß vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 648/83 -), kann auch eine Menge von 1116, 5 g einen niedrigeren THC-Gehalt aufweisen, als er für die "nicht geringe Menge" im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG zu fordern ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1983 - 3 StR 418/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1525
BGH, 28.10.1983 - 3 StR 418/83 (https://dejure.org/1983,1525)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1983 - 3 StR 418/83 (https://dejure.org/1983,1525)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1983 - 3 StR 418/83 (https://dejure.org/1983,1525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" bei Einfuhr von 50 Gramm Haschischöl in die Bundesrepublik Deutschland - Haschischöl - Wirkstoffgehalt - Qualität - Geringe Menge

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 26
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.08.1983 - 3 StR 294/83

    Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" durch Einführung von

    Auszug aus BGH, 28.10.1983 - 3 StR 418/83
    In seinemBeschluß vom 26. August 1983 - 3 StR 294/83 - hat er davon abgesehen, für das Betäubungsmittel Haschisch einen solchen Grenzwert festzusetzen, aber ausgeführt, daß 120 Gramm Haschisch allenfalls dann eine "nicht geringe Menge" sind, wenn es sich um ein Betäubungsmittel bester Qualität handelt.
  • BGH, 01.06.1983 - 3 StR 193/83

    Zu berücksichtigende Kriterien zur Bejahung des Merkmals einer "nicht geringen

    Auszug aus BGH, 28.10.1983 - 3 StR 418/83
    Der Senat hat in seinemBeschluß vom 1. Juni 1983 - 3 StR 193/83 (Strafverteidiger 1983, 331) - näher dargelegt, daß die Rechtsprechung noch keine festen Grenwerte für die Ausfüllung des Tatbestandsmerkmals der "nicht geringen Menge" entwickelt hat.
  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Deshalb hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß dem Anteil reinen Tetrahydrocannabinols (THC-Gehalt) am Produkt maßgebende Bedeutung zukommt (BGH NStZ 1984, 221; BGH StV 1984, 155; BGH StV 1984, 26; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1984 - 2 StR 254/84).

    In dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in StV 1984, 26 zugrundeliegenden Fall hatten 4, 6 kg Haschisch nach den tatrichterlichen Feststellungen die außergewöhnlich schlechte Qualität von nur 0, 14 % THC.

    Insbesondere gestützt auf die Ausführungen und das im einzelnen begründete Ergebnis von Schulz/Wasilewski (a.a.O. S. 15) geht die Rechtsprechung anderer Senate des Bundesgerichtshofs davon aus, daß zur Erzielung eines Rauschzustandes durch Rauchen einer Zubereitung von Cannabisprodukten im Durchschnitt 15 mg THC erforderlich sind (BGH NStZ 1984, 221; BGH StV 1984, 26 und 155, BGH, Beschlüsse vom 19. April 1984 - 1 StR 213/84 - undvom 28. Februar 1984 - 5 StR 50/84).

    So hat der 1. Strafsenat 9, 048 Gramm THC als nicht geringe Menge gewertet (NStZ 1983, 370) und 6, 44 Gramm THC als Grenzwert angesehen (StV 1984, 26).

  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 213/84

    Beurteilung von 874 Gramm Haschisch als "nicht geringe Menge", wenn

    Der 3. Strafsenat hat weder 120 Gramm Haschisch "guter Qualität" (Beschl. vom 26.8.1983 - 3 StR 294/83; vom 13.3.1984 - 3 StR 68/84) noch 50 Gramm Haschisch "bester Qualität", letzteres mit einem Wirkstoffgehalt von ca. 15 % THC (Beschl. vom 28.10.1983 - 3 StR 418/83), zur Erfüllung des Regelbeispiels ausreichen lassen.
  • BGH, 05.01.1984 - 1 StR 837/83

    Verletzung des Grundsatzes der Ganzheitsbetrachtung bei der Strafzumessung

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß zur Erzielung eines Rauschzustands etwa 15 mg THC erforderlich sind (Schulz/Wasilewski in Kriminalistik 1979, 11, 15), hat der 1. Strafsenat 9, 048 Gramm THC als nicht geringe Menge angesehen(Urt. vom 01.03.1983 - 1 StR 812/82 - NStZ 1983, 370) und 6, 44 Gramm THC als Grenzfall gewertet(Beschl. vom 07.10.1983 - 1 StR 648/83); der 3. Strafsenat hat weder 120 Gramm Haschisch "guter Qualität"(Beschl. vom 26.08.1983 3 StR 294/83) noch 50 Gramm Haschisch "bester Qualität", letzteres mit einem Wirkstoffgehalt von ca. 15 % THC(Beschl. vom 28.10.1983 - 3 StR 418/83), zur Erfüllung des Regelbeispiels ausreichen lassen.
  • BGH, 25.05.1984 - 2 StR 254/84

    Anforderungen an richterliche Feststellungen zum Schuldumfang bei unerlaubtem

    Eine nicht geringe Menge im Sinne von § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG kann nach der bisherigen Rechtsprechung erst bei einem Wirkstoffanteil ab 18 g Tetrahydrocannabinol (THC) angenommen werden (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1983 - 3 StR 418/83 - Strafverteidiger 1984, 26; vom 20. Januar 1984 - 2 StR 825/83 - und 26. August 1983 - 3 StR 294/83 = Strafverteidiger 1983, 505).
  • BGH, 13.01.1984 - 2 StR 789/83

    Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Strafzumessung

    5 g THC sind keine nicht geringe Menge eines Betäubungsmittels im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1983 - 3 StR 418/83 - und 26. August 1983 - 3 StR 294/83).
  • BGH, 13.01.1984 - 2 StR 802/83

    Nicht geringe Menge - Haschisch - Wirkstoffgehalt - Fehlende Feststellung

    Selbst wenn er Haschisch mit einem wesentlich höheren Wirkstoffgehalt verkauft haben sollte, so wäre damit die Grenze zur nicht geringen Menge in diesem Sinne noch nicht überschritten (vgl. BGH, Beschluß vom 26.8.1983 - 3 StR 294/83 und 28.10.1983 - 3 StR 418/83).
  • BGH, 20.01.1984 - 2 StR 825/83

    Bestimmung einer "nicht geringen Menge" nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) -

    Diese Wirkstoffmenge sowie der Diacetylmorphin- und Monoacetylmorhpin-Anteil des Heroingemischs erfüllen noch nicht jenes Tatbestandsmerkmal (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. August und 28. Oktober 1983 - 3 StR 294/83 sowie 3 StR 418/83).
  • BGH, 13.03.1984 - 3 StR 68/84

    Unzureichende Feststellungen zur Betäubungsmittelmenge

    Der Senat hat zu § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG ausgesprochen, daß 120 g Haschisch allenfalls dann eine nicht geringe Menge sind, wenn es sich um ein Betäubungsmittel bester Qualität handelt (Beschlüsse vom 26. August 1983 - 3 StR 294/83 - und 28. Oktober 1983 - 3 StR 418/83 - StV 1983, 505; 1984, 26).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1983 - 4 StR 61/83   

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https://dejure.org/1983,12628
BGH, 04.10.1983 - 4 StR 61/83 (https://dejure.org/1983,12628)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1983 - 4 StR 61/83 (https://dejure.org/1983,12628)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1983 - 4 StR 61/83 (https://dejure.org/1983,12628)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hinweis - Fortsetzungstat - Einzeltat - Gesamtfreiheitsstrafe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1984, 26
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